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Reise- und Zahlungsbedingungen 

Tagespauschalen und Mehrtagespauschalen

Lieber Gast,
es freut uns. dass Sie Ihren Urlaub in der Region Lahn-Taunus verbringen möchten. Damit der lieben Ordnung Genüge getan ist, zwischen Ihnen und uns aber auch eine verlässliche Grundlage geschaffen wird, und damit Sie vor allem beruhigt Ihren wohlverdienten Urlaub antreten können, bitten wir, die nachfolgenden Reisebedingungen und Hinweise zu beachten. Sie gelten ergänzend zu den §§ 65 I a ff des Bürgerlichen Gesetzbuches.

1. Reiseprogramm und Reisepreis

Die in den Reisepreis eingeschlossenen Leistungen sind jeweils im Text- der Ausschreibung des Angebotes angegeben. Nach Vertragsabschluß mit Ihnen notwendig werdende Preisänderungen müssen wir uns vorbehalten, wenn zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und dem vereinbarten Reisebeginn mehr als 4 Monate liegen. Falls Preisänderungen 10% übersteigen, sind Sie berechtigt, ohne Kosten innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme der Änderungen schriftlich vom Reisevertrag zurückzutreten.

2. Anmeldung und Bestätigung (Abschluß des Reisevertrages)

Die Anmeldung erfolgt schriftlich, mündlich oder fernmündlich. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Durch unsere Annahme der Anmeldung kommt der Reisevertrag zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form.

3. Bezahlung

3.1 Bezahlung bei Tagespauschalen

a) Wir erbitten eine Anzahlung der Gruppenreise von 51 € auf unser Geschäftskonto bei der Volksbank Rhein-Lahn; BLZ: 570 928 00; Kto-Nr. 200 985 621. Die Restzahlung der Gruppenreise kann am Anreisetag in unserer Geschäftsstelle erfolgen. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, den Restbetrag bis 10 Tage vor Reiseantritt auf unser oben genanntes Geschäftskonto zu überweisen.

b) Die Reiseunterlagen werden dem Kunden nach Eingang der Gesamtzahlung bzw. am Anreisetag ausgehändigt.

3.2 Bezahlung bei Mehrtagespauschalen

a) Mit Zusendung der Reservierungsbestätigung/Rechnung ist eine Anzahlung von 10% des Reisepreises, höchstens jedoch 255 € pro Person gegen Aushändigung des Sicherheitsscheines im Sinne von §65 I k Abs. 3 BGB auf unser Konto bei der Volksbank Rhein-Lahn; BLZ: 570 928 00; Kto-Nr. 200 985 621 zu leisten, der Ihnen im Falle des Konkurses bzw. der Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters einen unmittelbaren Anspruch gegen den Versicherer schafft. Diese Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet.

b) Mit Erhalt des Sicherungsscheines, spätestens aber 21 Tage vor Reiseantritt, wird der volle Reisepreis fällig. Die Reiseunterlagen liegen am Ankunftstag für Sie im Hotel bereit.

4. Leistungsänderungen

Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom Inhalt des Reisevertrages sind uns gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Die Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, sofern Mängel bei den geänderten Leistungen auftreten.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzteilnehmer

5.1. Rücktritt

Der Rücktritt vor Reisebeginn ist jederzeit möglich. Wir empfehlen Ihnen, dieses schriftlich zu tun. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so sind wir berechtigt, einen angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen sowie für unsere Aufwendungen zu verlangen. Der Ersatzanspruch wird unter Berücksichtigung des Zeitpunktes des Rücktritts geltend gemacht und ist gemäß nachfolgender Tabelle pauschaliert:
l bis zu 30 Tagen vor Reiseantritt 10% l bis zu 15 Tagen vor Reiseantritt 30%
l bis zu 7 Tagen vor Reiseantritt 50% l bis zu 3 Tagen vor Reiseantritt 75%

Ab dem 3. Tag vor Reiseantritt und bei Nichtantritt der Reise ohne vorherige Absage 80%
Dies gilt nicht, wenn wir lediglich als Vermittler im Sinne des Reisevertragsrechts tätig werden. In diesem Fall gelten die Bedingungen des jeweiligen Vertragspartners.

5.2. Umbuchung

Wird auf Ihren Wunsch nach Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereichs der Reiseausschreibung liegt, der Reisetermin, das Reiseziel oder die Unterkunft geändert. wird pro Umbuchung ein angemessenes Umbuchungsentgelt, mindestens jedoch 10 € pro Person, erhoben.

5.3. Ersatzteilnehmer

Bis zum Reisebeginn kann sich der Reisende durch einen Dritten ersetzen lassen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten gehen zu Ihren Lasten. Ein Wechsel in der Person kann abgelehnt werden, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Im Falle eines Rücktritts können wir von Ihnen die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen.

6. Rücktritt durch den Reiseveranstalter

Der Reisevertrag kann unsererseits gekündigt werden, wenn Sie ungeachtet einer Abmahnung den Reiseverlauf stören oder so vertragswidrig handeln, daß eine sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Im Fall der Kündigung bleibt der Anspruch auf den Reisepreis bestehen. Wir sind berechtigt, die Reise bis zu 2 Wochen vor Reisebeginn abzusagen, wenn die festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Bis zu 4 Wochen vor Reiseantritt können wir die Reise absagen, sollten die entstehenden Kosten durch von uns nicht zu vertretende Umstände wirtschaftlich nicht mehr tragbar sein.

7. Gewährleistung

7.1. Abhilfe

Werden die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Wenden Sie sich dazu bitte zunächst an den örtlichen Leistungsträger bzw. dessen Vertreter. Sind diese nicht erreichbar, können Sie sich an uns wenden.

7.2. Minderung des Reisepreises

Nach Rückkehr von der Reise können Sie eine der Minderleistung entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung), wenn trotz Ihres Abhilfeverlangens (siehe Ziff. 7.1.) Reiseleistungen nicht vertragsgemäß geleistet wurden.

7.3. Kündigung des Vertrages

Sollte die Reise durch einen erheblichen Mangel beeinträchtigt werden und keine Abhilfe in einer angemessenen Frist erfolgen, kann der Reisende kündigen. In Anspruch genommene Leistungen müssen bezahlt werden.

7.4. Schadenersatz

Der Reisende kann vom Reiseveranstalter Schadenersatz verlangen, kommt es infolge eines durch den Reiseveranstalter zu vertretenden Umstandes zu einem Mangel.

8. Haftung des Reiseveranstalters

8.1. Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger sowie die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung in unserem Prospekt.

8.2. Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen, unsere Haftung ist hier gemäß Ziff. 9 aber beschränkt.

8.3. Wir haften für eine gute Zusammenarbeit mit den Leistungsträgern und eine sorgfältige Auswahl der Betriebe, die Richtigkeit der Prospektbeschreibung und die ordnungsgemäße Bearbeitung der Vermittlung. Wir haften nicht für Handlungen und Unterlassungen der Leistungsträger (Hotels, Gasthöfe, Pensionen).

9. Beschränkung der Haftung

9.1. Vertragliche Haftungsbeschränkung 

Unsere Haftung ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.

9.2. Haftung bei Urlaubsaktivitäten

Bei Beteiligung an Sport- und anderen Urlaubsaktivitäten haftet der Reisende selbst. Sportanlagen, -geräte und -fahrzeuge sollte er vor Inanspruchnahme selbst überprüfen. Für etwaige Unfälle haften wir im Rahmen von Ziff. 9.1. nur, wenn uns ein Verschulden trifft.

9.3. Haftung bei Fremdleistungen

Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen von uns lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Ausflüge usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind.

10. Mitwirkungspflicht des Reisenden

Jeder Reisende ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen zu einer Behebung der Störung beizutragen und den eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder zu vermeiden. Beanstandungen sind sofort zu melden. Wird ein Mangel nicht angezeigt verfällt der in Ziff. 7.2. erwähnte Anspruch auf Minderung.

11. Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistungen müssen gemäß § 65 I g BGB innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise geltend gemacht werden. Ihre Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise      verjähren nach Ablauf von 6 Monaten.

12. Versicherung

Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir den Abschluß einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (RRV). Weiterhin empfehlen wir den Abschluß einer Reiseversicherung, durch die Gepäck-, Haftpflicht- und Krankenversicherung abgedeckt werden.

13. Gültigkeit der Reisebedingungen

Die Unwirksamkeit eines der Einzelpunkte der Allgemeinen Vertragsbedingungen hat keine Auswirkung auf die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.

14. Gerichtsstand

Der Reisende kann die Reiseveranstalter an dessen Sitz verklagen.

Ihr Reiseveranstalter
Stadt - und Touristikmarketing Bad Ems e.V.
Römerstrasse 1
56130 Bad Ems
Tel.: 02603/9415-0
Fax: 02603/9415-50

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Rheinland-Pfalz Tag 2005

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