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AGB

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Reisebedingungen des Touristikmarketing Bad Ems e.V.

Lieber Gast,

wir danken Ihnen für das Vertrauen, dass Sie uns mit dieser Buchung schenken. Die folgenden Hinweise und Bedingungen regeln das Vertrauensverhältnis zwischen Ihnen als Reisenden und uns als Reisveranstalter. Wir bitten Sie daher um aufmerksame Lektüre der nachfolgenden Reisebedingungen, die maßgebender Bestandteil des Reisevertrages sind. 

1.  Vertragsabschluss

1.1  Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich oder auf elektronischem Wege vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen einsteht, sofern er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Reisevertrag ist erst dann abgeschlossen, wenn wir Ihnen die Buchung und den Preis der Reise schriftlich bestätigen.

1.2  Die in den Reisepreis eingeschlossenen Leistungen sind jeweils im Text des gebuchten Arrangements angegeben. Nach Vertragsabschluss notwendig werdende Preisänderungen bleiben vorbehalten. Dies ist jedoch nur dann zulässig, wenn zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und dem vereinbarten Reisebeginn mehr als 4 Monate liegen. Falls Preisänderungen 10 % übersteigen, sind Sie berechtigt, ohne Kosten innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme der Änderungen schriftlich vom Reisevertrag zurückzutreten.

2.  Bezahlung

2.1  Bezahlung von Tagesarrangements

a) Bei Tagesarrangements ist eine Anzahlung in Höhe von 51 € auf unser Geschäftskonto Nr. 200 985 621, BLZ 570 928 00 bei der Volksbank Rhein-Lahn zu leisten. Die Restzahlung kann am Anreisetag in unserer Geschäftsstelle erfolgen. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, den Restbetrag bis 10 Tage vor Reiseantritt auf unser oben genanntes Konto zu überweisen.

b) Die Reiseunterlagen werden Ihnen nach Eingang der Gesamtzahlung bzw. am Anreisetag ausgehändigt.

2.2  Bezahlung von Mehrtagesarrangements

a) Nach Erhalt der Reservierungsbestätigung/Rechnung ist eine Anzahlung über 10% des Reisepreises, höchstens jedoch 255 € pro Person gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651k Abs. 3 BGB auf unser oben genanntes Konto zu leisten. Der beiliegende Sicherungsschein verschafft Ihnen im Falle des Konkurses bzw. der Zahlungs-unfähigkeit des Veranstalters einen unmittelbaren Anspruch gegen diesen. Diese Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet.

b) Spätestens 21 Tage vor Reiseantritt wird der volle Reisepreis fällig, zu leisten auf das o. g. Konto. Die Reiseunterlagen liegen am Ankunftstag für Sie im Hotel bereit.

3.  Leistungsänderungen

Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom Inhalt des Reisevertrages sind uns gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Die Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, sofern Mängel bei den geänderten Leistungen auftreten.

4.  Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzteilnehmer

4.1.  Der Rücktritt vor Reisebeginn ist jederzeit möglich. Wir empfehlen Ihnen, dieses schriftlich zu tun. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so sind wir berechtigt, einen angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen sowie für unsere Aufwendungen zu verlangen. Der Ersatzanspruch wird unter Berücksichtigung des Zeitpunktes des Rücktritts geltend gemacht und ist wie folgt pauschaliert:

-          bis zu 30 Tage vor Reiseantritt: 10% des Reisepreises,
-          bis zu 15 Tage vor Reiseantritt: 30% des Reisepreises,
-          bis zu 7 Tage vor Reiseantritt: 50% des Reisepreises,
-          bis zu 3 Tage vor Reiseantritt: 75% des Reisepreises und ab dem 3. Tag vor Reiseantritt und bei Nichtantritt der Reise ohne vorherige Absage: 80% des Reisepreises.

Dies gilt nicht, wenn wir lediglich als Vermittler im Sinne des Reisevertragsrechts tätig werden. In diesem Fall gelten die Bedingungen des jeweiligen Vertragspartners.

4.2  Der Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung wird dringend empfohlen.

4.3  Wird auf Ihren Wunsch nach Buchung der Reise der Reisetermin, das Reiseziel oder die Unterkunft geändert, wird pro Umbuchung ein angemessenes Umbuchungsentgelt, mindestens jedoch 10 € pro Person, erhoben.

4.4  Bis zum Reisebeginn kann/können sich der/die im Reisevertrag aufgeführte/n Reisende/Reisenden durch eine/mehrere Person/Personen vertreten lassen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten gehen zu Ihren Lasten. Ein Wechsel in der Person kann abgelehnt werden, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Im Falle eines Rücktritts können wir von Ihnen die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen. 

5. Rücktritt durch den Reiseveranstalter

Der Reisevertrag kann unsererseits gekündigt werden, wenn Sie ungeachtet einer Abmahnung den Reiseverlauf stören oder so vertragswidrig handeln, dass eine sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Im Fall der Kündigung bleibt der Anspruch auf den Reisepreis bestehen. Wir sind berechtigt, die Reise bis zu 2 Wochen vor Reisebeginn abzusagen, wenn die festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Bis zu 4 Wochen vor Reiseantritt können wir die Reise absagen, sollten die entstehenden Kosten durch von uns nicht zu vertretende Umstände wirtschaftlich nicht mehr tragbar sein.

6. Gewährleistung

6.1. Abhilfe: Werden die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Wenden Sie sich dazu bitte zunächst an den örtlichen Leistungsträger bzw. dessen Vertreter. Sind diese nicht erreichbar, können Sie sich an uns wenden.

6.2. Minderung des Reisepreises: Nach Rückkehr von der Reise können Sie eine der Minderleistung entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung), wenn trotz Ihres Abhilfeverlangens (siehe Ziffer 6.1.) Reiseleistungen nicht vertragsgemäß geleistet wurden.

6.3. Kündigung: Sollte die Reise durch einen erheblichen Mangel beeinträchtigt werden und keine Abhilfe in einer angemessenen Frist erfolgen, kann der Reisende kündigen. In Anspruch genommene Leistungen müssen bezahlt werden.

6.4. Schadenersatz: Der Reisende kann vom Reiseveranstalter Schadenersatz verlangen, kommt es infolge eines durch den Reiseveranstalter zu vertretenden Umstandes zu einem Mangel.

7. Haftung des Reiseveranstalters

7.1. Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger sowie die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung in unserem Prospekt.

7.2. Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen, unsere Haftung ist hier gemäß Ziffer. 8 aber beschränkt.

7.3. Wir haften für eine gute Zusammenarbeit mit den Leistungsträgern und die ordnungsgemäße Bearbeitung der Vermittlung. Wir haften nicht für Handlungen und Unterlassungen der Leistungsträger (Hotels, Gasthöfe, Pensionen, Schifffahrtsbetriebe etc.).

8.  Beschränkung der Haftung

8.1.  Vertragliche Haftungsbeschränkung: Unsere Haftung ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.

8.2.  Haftung bei Urlaubsaktivitäten: Bei Beteiligung an Sport- und anderen Urlaubsaktivitäten haftet der Reisende selbst. Sportanlagen, -geräte und -fahrzeuge sollte er vor Inanspruchnahme selbst überprüfen. Für etwaige Unfälle haften wir im Rahmen von Ziffer 8.1. nur, wenn uns ein Verschulden trifft.

8.3.  Haftung bei Fremdleistungen: Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Fremdleistungen, die  von uns lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Ausflüge usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind. 

9.  Mitwirkungspflicht des Reisenden

Jeder Reisende ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen zu einer Behebung der Störung beizutragen und den eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder zu vermeiden. Beanstandungen sind sofort zu melden. Wird ein Mangel nicht angezeigt verfällt der in Ziffer 6.2. erwähnte Anspruch auf Minderung.

10.  Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistungen müssen gemäß § 651g BGB innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise geltend gemacht werden. Ihre Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise verjähren nach Ablauf von 6 Monaten.

11.  Versicherung

Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (RRV). Weiterhin empfehlen wir den Abschluss einer Reiseversicherung, durch die Gepäck-, Haftpflicht- und Krankenversicherung abgedeckt werden. 

12.  Gültigkeit der Reisebedingungen

Die Unwirksamkeit eines der Einzelpunkte der Allgemeinen Vertragsbedingungen hat keine Auswirkung auf die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. 

13.  Gerichtsstand

Der Reisende kann den Reiseveranstalter an dessen Sitz verklagen.

Stadt- und Touristikmarketing Bad Ems e.V.
Bahnhofplatz 1
56130 Bad Ems
Tel.: 02603/9415-0
Fax: 02603/9415-50